Kollektivvertrag für Profifußballer

RECHTLICHE BASIS
Der im Jahr 2008 durch die Initiatiative der VdF abgeschlossene und seither immer wieder adaptierte Kollektivvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Bundesliga-Klubs und Spielern sehr detailliert und stellt für beide Seiten eine wesentliche Verbesserung im Bereich der Rechtssicherheit dar.
Für die VdF und ihre Spieler bedeute dessen Einführung, die nach umfassenden Verhandlungen mit der Bundesliga unter der Regie von Dr. Rudolf Novotny und Oliver Prudlo und mit der rechtlichen Expertise von Dr. Friedrich Gatscha, zustande kam, eine wesentliche rechtliche Besserstellung.
Der Kollektivvertrag regelt unter anderem so wesentliche Bereiche wie:
die Rechte und Pflichten von Dienstnehmer und Dienstgeber
die Entgeltfortzahlung
die Beendigung von Dienstverträgen
Urlaubs- und Disziplinarregelung

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