Voraussetzungen für den Rechtsschutz
Der Anspruchsgrund für den Rechtsschutz ist nicht schon vor dem Beitritt zur VdF - Die Spielervereinigung entstanden
- Mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft ohne Zahlungsrückstand (Beitragsrückstand nicht länger als 2 Monate)
- Aufrechte Mitgliedschaft für die gesamte Dauer der Rechtsschutzmaßnahme
- Der Bereich des Rechtsschutzes umfasst die Themengebiete die direkt im Zusammenhang mit der fußballerischen Tätigkeit des Mitglieds stehen
Über die Gewährung des Rechtsschutzes entscheidet der Vorstand der VdF - Die Spielervereinigung.